Flugrettung in
Österreich
Die Luftrettung oder Flugrettung in Österreich wird größtenteils vom ÖAMTC bzw. dem Christophorus Flugrettungsverein, der Martin Flugrettung und dem Roten Kreuz betrieben. Aber auch andere Organisationen bzw. Unternehmen nehmen an der Flugrettung teil. So ist in Vorarlberg die Vorarlberger Bergrettung für die Organisation und den Betrieb der Flugrettung verantwortlich. Sie werden sowohl bei Verkehrsunfällen als auch bei Akuterkrankungen und bei Alpinunfällen eingesetzt. Alarmiert werden sie jeweils über die jeweiligen Rettungsleitstelle. Zudem gibt es noch mehrere private Betreibergesellschaften von Rettungshubschraubern. Manche Standorte in Skigebieten sind wegen des hohen Einsatzaufkommens nur im Winter besetzt. Allein in Tirol mit 687.000 Einwohnern waren 13 Rettungshubschrauber im Winter 2005/2006 stationiert. Der ÖAMTC reagiert darauf, indem er seinerseits in Zusammenarbeit mit privaten Betreibern eine Reihe von Winter-Standorten errichtet hat.
Geschichte
Die erste Luftrettung auf dem Gebiet des heutigen Österreich wurde bereits während des Zweiten Weltkrieges mit einem Fieseler Storch durchgeführt. Die organisierte Luftrettung begann mit Flächenflug-zeugen im Jahr 1954 durch das Innenministerium.
1982 wurde gesetzlich beschlossen, in Österreich ein flächendeckendes Netz einzuführen.
Am 1. Juli 1983 wurde vom ÖAMTC in Zusammenarbeit mit dem Universitätskrankenhaus Innsbruck der erste Rettungshubschrauber Österreichs – Christophorus 1 – in Betrieb genommen. Christophorus 1 brachte am 11. Oktober 1983 den Organspender Albin Castelrotto ins Universitäts-krankenhaus Innsbruck, wo sein Herz dem Patienten Josef Wimmer eingesetzt wurde. Es war dies die erste Herztransplantation in Österreich. In der Berichterstattung der österreichischen Massenmedien wurde auch Christophorus 1 häufig erwähnt.
Der zweite österreichische Rettungshubschrauber – Martin 1 – wurde von der AUVA (Allgemeine Unfall-versicherungsanstalt) gemeinsam mit dem Innenministerium im September 1983 in Dienst gestellt.
Darauf folgten in kurzen Abständen weitere Hubschrauberstandorte, das Bundesheer unterhielt einen Stützpunkt in Aigen im Ennstal.
2001 zogen sich Innenministerium (BMI) und Bundesheer aus der Flugrettung zurück, die Stützpunkte wurden vom ÖAMTC übernommen. In Vorarlberg wurden vom ÖAMTC lediglich die Aufgaben des BMI (Bereitstellung des Fluggerätes und der Piloten) übernommen.
Seitdem hat der ÖAMTC mit Suben in Oberösterreich, Ybbsitz/Ötscherland in Niederösterreich und Oberwart im Burgenland drei weitere Hubschrauber-Standorte aufgebaut. "Christophorus Europa 3" ist am Flugplatz Schärding-Suben, unmittelbar an der deutschen Grenze stationiert und deckt eine Versorgungslücke in Niederbayern (Raum Passau) mit ab. Die Station wird im Wechsel für jeweils sechs Monate vom ÖAMTC und der deutschen Partnerorganisation ADAC besetzt. Die Mannschaft der Rettungskräfte besteht zu gleichen Teilen aus Bayern und Österreichern, wobei die Dienstpläne nicht an den saisonalen Wechsel des Fluggeräts angepasst sind.
Sicherheitsstandards seit 2010
Mit der Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung (AOCV 2008), die am 15. Juli 2008 von der österreichischen Verkehrsministerin Doris Bures erlassen wurde, traten mit 1. Jänner 2010 neue Sicherheitsstandards für Hubschrauber im Ambulanz- und Rettungsflugbetrieb in Kraft.
Die Vereinheitlichung der Sicherheitsstandards aller Rettungshubschrauber-Einsätze soll die größtmögliche Sicherheit für Flugretter und Passagiere besonders unter Berücksichtigung der schwierigen topografischen Verhältnisse in Österreich sicherstellen.
Demnach müssen in Österreich gemäß § 3 Abs. 2 AOCV 2008 Rettungshubschrauber ab dem 1. Jänner 2010 als Kategorie A nach den Bauvorschriften (Certification Specifications) CS-27 (bzw. JAR 27) oder CS-29 (bzw. FAR 29) zertifiziert sein. Unter anderem sind somit für den Rettungsbetrieb nur noch zweimotorige Maschinen erlaubt, das Cockpit muss mit zwei Personen besetzt werden.
Der Betriebstüchtigkeitshinweis BTH A-001[4] der Austro Control besagt, dass zur Zeit folgende in Österreich eingesetzte Hubschrauberbaumuster die Anforderungen der § 3 Abs. 2 AOCV 2008 erfüllen:
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MD 900 (902 Configuration) |
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Eurocopter EC 135 (P1, T1, T2, T2+, T3) |
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MBB/Kawasaki BK 117 B-2 |
Obwohl die Neuerungen bereits seit 2008 bekannt waren, erfüllten die Helikopter des Flugunternehmens Heli Austria (Knaus Helicopter) die neuen gesetzlichen Bestimmungen nur teilweise. Das Unternehmen verlor bei den betroffenen Maschinen somit die Betriebserlaubnis für den Rettungsbetrieb. Ab September 2010 nahm Heli Austria mit den Vorschriften entsprechenden Maschinen den Flugbetrieb wieder auf.
Alle anderen im Rettungsbetrieb aktiven Flugunternehmen erfüllten entweder bereits die gesetzlichen Vorgaben oder rüsteten entsprechend nach.
Sowohl Knaus, der zwar wegen seines Typwechsels bereits wieder fliegen durfte, als auch Schenk-Air führten Beschwerde wegen Gesetzwidrigkeit der Verordnung und erhielten durch den Verfassungsgerichtshof im Oktober 2011 recht, da beim Erlass der Verordnung das europarechtlich vorgeschriebene Notifikationsverfahren nicht eingehalten wurde.Die Aufhebung des § 3 Abs. 2 S. 2 AOCV 2008 trat am 31. März 2012 in Kraft.
Im Jahr 2012 wurde als erstes Christophorus 11 in Klagenfurt zum Instrumentenflug nachgerüstet, sodass dieser auch bei widrigen Sichtverhältnissen nach dem sogenannten Wolkendurchstoß-Verfahren fliegen kann.
Im Jahr 2017 nimmt der Stützpunkt Gneixendorf nach einer Aufrüstung von Christophorus 2 als erster in Österreich den Flugbetrieb auch in der Nacht vor.
Finanzierung
Als die Flugrettung im Jahr 2001 privatisiert wurde, wurde die Finanzierung durch die Republik, die Bundesländer und die Sozialversicherungen vereinbart. Durch zunehmende Engpässe in der Finanzierung kündigte der ÖAMTC im Jahr 2008 den Vertrag mit der Republik mit Ende 2010, da der ÖAMTC bereits 2008 ein Defizit von 4,5 Millionen Euro verzeichnen musste und sich nicht in der Lage sah, die zukünftig zu übernehmen. Grund dafür waren bis zu einem Drittel nicht bezahlte Flüge. Nur mit den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland wurden in der Folge weiterführende direkte Verträge abgeschlossen, sodass der Betrieb ohne Unterbrechung weitergeführt werden konnte.
Unabhängig davon hat die Republik im Jahr 2010 die Flugrettung neu ausgeschrieben. Wegen Auslegungs-unterschieden der Ausschreibung hat der ÖAMTC im August Einspruch gegen die Ausschreibung eingelegt. Auch Airmed-2 von Flymed stellte in Oberösterreich mit Oktober seinen Betrieb aus finanziellen Gründen ein. Ende Oktober scheiterte eine neue Ausschreibung durch den Bund. Die Finanzierung ging vom Bund an die Länder über welche auch für den bodengebundenen Rettungsdienst verantwortlich sind. Sozialversicherungen und Gönner bilden das Rückgrat der Finanzierung. Länder und Kommunen decken die Defizite der Betreiber.