Luftrettung in Deutschland
Die Luftrettung in Deutschland ist Ländersache und wird daher durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Zur Durchführung der Luftrettung greifen die Länder dabei auf unterschiedliche Organisationen zurück. Deutschland verfügt über ein nahezu flächendeckendes Luftrettungs-system, dass seit den 1970er Jahren als Ergänzung zum boden-gebundenen Rettungs- und Notarztdienst geschaffen wurde. Es hat sich als äußerst wirksam erwiesen. Der hohe Stellenwert ist heute unbestritten.
Geschichte
Die Etablierung der Luftrettung im damaligen Bundesgebiet resultierte aus der steigenden Zahl von Straßenverkehrsunfällen mit Unfalltoten in den 1960er Jahren. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit waren noch schwach ausgeprägt und es war den Feuerwehren sowie dem strukturell eher schwach aufgestellten Rettungsdienst in vielen Fällen nicht möglich, die Unfallorte innerhalb einer aus medi- zinischer Sicht akzeptablen Zeitspanne zu erreichen. Als zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich Schwächen in der damaligen Organisation der präklinischen Notfallmedizin. Den Rettungsdiensten kam in erster Linie eine Transportfunktion zu, während vor Ort kaum medizinische Maßnahmen ergriffen wurden. Eine erhebliche Mortalität der Patienten war die Folge.
Aufgrund dieser Fakten wurden Ende der 1960er Jahre erstmals Modellversuche im Einsatz von Hubschraubern zur Notfallrettung nach Straßenverkehrsunfällen durchgeführt. Internistische Indikationen wie der Herzinfarkt oder der apoplektische Insult (Schlaganfall) wurden dabei als Einsatzbereich für Hubschrauber-Notfallrettung noch nicht bedacht. Aufgrund teils beachtlicher Erfolge der Modellversuche organisierte der Münchner Arzt Hans Burghart ab Pfingsten 1970 zunächst zusammen mit der Bundeswehr, die einen Hubschrauber vom Flugplatz Oberschleißheim stellte, an den Wochenenden und in den Ferien einen luft-gebundenen Notarztdienst. Als sich die Bundeswehr aus wirtschaftlichen Gründen zurückziehen musste, sprang der ADAC mit Unterstützung des Landes Bayern, des Bundesverkehrsministeriums und der Allianz-Versicherung in die Bresche. So begann der erste Dauerbetrieb eines Rettungshubschraubers in Deutschland am Städtischen Krankenhaus München-Harlaching als Christoph 1 am 1. November 1970. Über fast zehn Jahre war Christoph 1 eine Station des Katastrophenschutzes, bevor der Standort wieder durch den ADAC mit einem eigenen Hubschrauber betrieben wurde.
Es folgte im November 1971 die Einrichtung eines sogenannten (Test-) Rettungszentrums der Bundes-wehr in Ulm. Die Luftwaffe stellte in Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm einen not-fallmedizinisch ausgerüsteten Hubschrauber vom Typ Bell UH-1D auch dem zivilen Rettungsdienst zur Verfügung. Ab Ende 1971 beschaffte das Bundesministerium des Innern aus Mitteln des erweiterten Katastrophenschutzes Hubschrauber zunächst im Rahmen eines Projektes. Die Aktivitäten des Bundes wurden auf Grundlage der früheren Planung eines flächendeckenden Systems mit insgesamt 18 Stationen (1–18) abgeschlossen. Die Hubschrauber wurden für den Zivilschutz und den Rettungsdienst ausgerüstet und den Bundesländern als Ausstattungspotential bis 1996 an dann 22 Stationen zur Verfügung gestellt. Die Länder setzten diese Hubschrauber in der Luftrettung ein. Es folgte eine Reduzierung um sechs Stationen und 2005/2006 noch einmal um vier, so dass heute an zwölf Standorten geflogen wird. Die abgegebenen Luftrettungszentren wurden nahtlos von der ADAC Luftrettung und der DRF Luftrettung weitergeführt. Für den Flugbetrieb der Hubschrauber des Bundes-ministeriums des Innern ist die Bundespolizei zuständig. Sie stellt auch die Piloten. Erst 1981 nahm der ADAC mit Christoph 20 in Bayreuth die Errichtung weiterer Stationen auf.
Am 19. März 1973 stationierte die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart einen Rettungs-hubschrauber vom Typ Alouette III. Dies stellt das erste private Luftrettungszentrum in Deutschland dar. Die DRF ist maßgeblich am Aufbau der Luftrettung in Deutschland beteiligt.
1975 stellte Hans Burghart, einer der vielen Begründer der deutschen Luftrettung, auf einem Kongress in den USA die deutsche Luftrettung vor und erntete Er-staunen – so eine Lösung gab es in dem Flächenstaat noch nicht. Die Idee fand jedoch sehr schnell Anklang.
Nach der Wende wurde auch die Luftrettung in den neuen Bundesländern neu strukturiert.
Der ADAC stellte 1997 den ersten kombinierten Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber in Dienst. Dieser fliegt unter dem Funkrufzeichen Christoph 77 (EC 145) und ist am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stationiert.
Zu einer weiteren Neuerung in der Luftrettung kam es 1999 in Koblenz: Am dortigen Bundeswehr-zentralkrankenhaus wurde das erste zivil-militärische Gemeinschaftsprojekt gestartet. Der ADAC stellt in diesem Fall die Maschine (Christoph 23, EC 135) und das Flugpersonal, das medizinische Personal wird von der Abteilung Notfallmedizin des BwZK gestellt. Auch in Ulm findet zwischenzeitlich diese Kooperation statt. Der SAR 71 (UH-1D der Luftwaffe) am Rettungs-zentrum Bundeswehrkrankenhaus Hamburg wurde am 19. Januar 2006 von einem Hubschrauber Bell 212 des Bundesinnenministeriums (Zivilschutz) abgelöst. Heute fliegt dort eine EC135. In Neustrelitz wurde die Luftwaffe am 1. Juli 2006 von der ADAC Luftrettung abgelöst. Damit betreibt die Luftwaffe keinen Hubschrauber mehr an einem Luftrettungszentrum.
Diese vier genannten Institutionen sind bis heute in der Luftrettung aktiv. Weitere Anbieter sind im Laufe der Zeit hinzugekommen, das Standortnetz wurde stetig erweitert. Nach der deutschen Wieder-vereinigung wurde in den neuen Bundesländern nach westdeutschem Vorbild innerhalb nur weniger Jahre ebenfalls ein Luftrettungsnetz aufgebaut.
Bislang waren die Rettungshubschrauber der öffentlich-rechtlichen Luftrettung stets als Ergänzung des bodengebundenen Notarztsystems gedacht. In jüngster Zeit zeichnet sich ab, dass in einigen Gebieten aufgrund struktureller Probleme der präklinischen Notfallmedizin Hubschrauber schon fast zu einem Teil der rettungsdienstlichen Regel-versorgung geworden sind. Zudem wird der Ruf nach mehr Stationen im 24-Stunden-Betrieb zur Primärrettung lauter.
Einsatzprofil
Primäreinsatz
Das Heranführen des Notarztes und Notfallsanitäters zum Notfallort zum Durchführen lebensrettender Maßnahmen und zur Herstellung der Transportfähigkeit wird als Primäreinsatz bezeichnet.
Der Transfer von Notfallpatienten vom Ort des Geschehens in das nächste geeignete und aufnahmebereite Krankenhaus unter Aufrecht-erhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden fällt ebenfalls unter den Begriff Primäreinsatz.
Beim Primäreinsatz ist zu unterscheiden, ob der Patient im Zuge einer Außenlandung aufgenommen werden kann, ob die Helfer abgeseilt werden müssen um den Patienten vor Ort zu versorgen, bevor er im Schwebeflug – eventuell stabilisiert mit einer Antirotationsleine – am Tau oder der Winde aufgenommen wird. Dies ist vor allem in unwegsamem Gelände wie den Alpen häufig der Fall, wo die Luftrettungsbetreiber regelmäßig von der Bergwacht unterstützt werden. Manchmal ist auch ein Transport bis zu einem geeigneten Außenlandeplatz an einem Tau notwendig, wo der Gerettete entweder eingeladen oder einem bodengebundenen Rettungsmittel (Rettungswagen) übergeben werden kann.
Die Rettungsleitstelle entsendet einen Rettungs-hubschrauber immer dann, wenn ein schneller Notarzteinsatz notwendig ist und kein boden-gebundener Notarzt zur Verfügung steht oder wenn die speziellen Vorteile eines Rettungshubschraubers gefragt sind. Es wird ebenfalls nach der Schwere der Verletzungen und nach anderen medizinischen Kriterien entschieden, ob der RTH eingesetzt werden muss. In den meisten Fällen werden die Patienten anschließend nicht mit dem RTH, sondern mit einem Rettungswagen transportiert.
Vorteile
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Einsatzfähigkeit in schwer zugänglichen Gegenden (z. B. Gebirgslandschaften) etc. |
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Unabhängigkeit von Staus und Fahr-bahnzustand (z. B. Eisglätte). |
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zügiger und schonender Transport mit medizinischer Betreuung und umfassender Überwachungsmöglichkeit auch in weiter ent-fernte Krankenhäuser. |
Nachteile
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Abhängigkeit von Witterungs- und Sichtbe-dingungen. |
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Nachteinsätze nur mit speziellen Hub-schraubern, zum Beispiel in Bayern. |
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Die Luft-Transportfähigkeit von Patienten ist vom Zustand abhängig, instabile Patienten können während des Fluges nicht adäquat versorgt werden. |
Sekundäreinsatz
Merkmal des Sekundäreinsatzes ist, dass der Einsatzort ein Krankenhaus ist. Beim Sekundäreinsatz geht es um eine Weiterverlegung eines medizinisch versorgten intensivpflichtigen Notfallpatienten aus einem Krankenhaus (mit weniger Versorgungsmöglichkeiten) in ein anderes, spezialisierteres Krankenhaus mit erweiterten Interventionsmöglichkeiten (z. B. Herzkatheteruntersuchungen, spezielle Operationen usw.).
Tertiäreinsatz
Blut, Medikamente, Transplantate oder Amputate werden in seltenen Fällen geflogen. Diese Einsatzart wird mitunter auch als Tertiäreinsatz bezeichnet.
Dual Use
Mitunter werden die Maschinen aber auch sowohl für Rettungseinsätze als auch Intensivverlegungsflüge eingesetzt (als RTH/ITH, dual use-System). So werden alle RTH in Baden-Württemberg aufgrund der Landesbestimmungen als Dual-Use-Hubschrauber eingesetzt. Obwohl z. B. die Hubschrauber Christoph Regensburg, Christoph Murnau oder Christoph Hansa (Hamburg) oft primär eingesetzt werden, sind sie nach den Bestimmungen der Länder reine ITH. Christoph 77 in Mainz ist der erste offizielle Dual-Use-Hubschrauber.
Nachtflüge
Obwohl Rettungshubschrauber grundsätzlich auch nachts eingesetzt werden können, ist das Risiko für Landungen in unbekanntem Gelände aber so hoch, dass sich die Dienstzeit meist nur auf die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschränkt. Nachteinsätze sind dementsprechend selten.
Seit Mitte 2009 laufen bei europäischen Herstellern Initiativen, den Einsatz von bislang vorwiegend militärisch genutzten Nachtsichtbrillen (engl.: NVG = Night Vision Goggles) auch für zivile Hubschrauber-einsätze, insbesondere die Rettungsfliegerei zu-zulassen.
Der Nachtflug mit Nachtsichtbrillen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
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Die Hubschrauber müssen über ein besonders gestaltetes Cockpit (NVG-kompatibel) und besonders gestaltete Außenbeleuchtung (NVG-freundlich) verfügen. Die dement-sprechend ausgestatteten Hubschrauber erhalten Einzelzulassungen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA. |
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Die Hubschrauber verfügen zudem über ein Satellitennavigationssystem mit digitaler Karte. |
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Es muss eine entsprechend leistungsfähige Nachtsichtbrille nach modernem Standard (Class B) verwendet werden. |
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Die Besatzung muss speziell geschult sein und das Einsatzgebiet bei Tageslicht kennen. |
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Für den Nachtflug werden zwei Piloten eingesetzt, die unter Einhaltung spezieller Flugwegeprofile fliegen. |
Vor einem Einsatz müssen die Vor- und Nachteile der Durchführung eines Fluges gegeneinander abgewogen werden. In Zweifelsfällen trifft der Pilot die Entscheidung, da er für die Sicherheit seines Hubschraubers und die Besatzung verantwortlich ist. Allerdings wird der Hubschrauber bei Nachteinsätzen hauptsächlich als Transportmittel genutzt und weniger häufig als schneller Notarztzubringer, da die Landung auf unbeleuchteten Flächen sehr riskant ist und die örtliche Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk regelmäßig zum Ausleuchten der Landestelle alarmiert werden müssen.
Die DRF setzte erstmals ab Juli 2009 Nachtsichtbrillen auf dem ITH Christoph München ein. 2011 folgte Christoph Regensburg. Derzeit sind acht Hubschrauber der DRF rund um die Uhr einsatzbereit.
Insgesamt sind in Deutschland 21 Hubschrauber auch nachts verfügbar, davon ein RTH, vier Dual-Use-Hubschrauber und neun ITH. Die sechs SAR-Hubschrauber der Bundeswehr sind grundsätzlich alle 24h einsatzbereit, ebenso der Großraum-Rettungshubschrauber „GRH Laupheim“.
Alarmierung
Die örtlichen Rettungsleitstellen disponieren nach Eingang des Notrufs das entsprechende Rettungsmittel. Ob der Transport dabei im Rettungswagen oder im Hubschrauber erfolgt, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Zeitfaktor sowie der Zustand des Patienten spielen bei der Entscheidungsfindung eine erhebliche Rolle. Der Hubschrauber ist dabei häufig der schnellste Notarztzubringer.
Patiententransport
Ob der Transport dabei im Rettungswagen oder im Hubschrauber erfolgt, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Zeitfaktor sowie der Zustand des Patienten spielen bei der Entscheidungsfindung eine erhebliche Rolle. Der Hubschrauber selbst stellt eine weitgehend erschütterungsfreie, jedoch sehr beengte Intensivstation dar, die nur eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf den Patienten erlaubt. Deshalb wird versucht, alle erforderlichen Maßnahmen zur Versorgung des Patienten vor Beginn des Fluges zu treffen.
Aussichten
In der Vergangenheit waren Rettungshubschrauber häufig als Ergänzung zum bestehenden bodengebundenen Rettungsdienst im Einsatz. In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung der Luftrettung, insbesondere im ländlichen Raum gestiegen, so dass eine Tendenz hin zur Ersatzfunktion zu erkennen ist.
In Deutschland verzeichnen beispielsweise sowohl die DRF Luftrettung als auch der ADAC einen Anstieg der Einsatzzahlen. Alle Luftrettungs-Stationen zusammen verzeichneten von 2010 auf 2011 einen Anstieg von 95.377 auf 99.983 Einsätze. Ein Grund für die gestiegenen Einsatzzahlen der Luftretter sind die strukturellen Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen. In strukturschwachen Gebieten herrscht zunehmend ein Mangel an wohnortnaher medizinischer Versorgung. Damit wird die Luftrettung immer wichtiger für eine lückenlose Notfallversorgung der Bevölkerung. Aufgrund der Einführung moderner Therapieverfahren und der veränderten Krankenhaus-landschaft werden Notfallpatienten nach der Erstversorgung über weitere Strecken in Spezialkliniken gebracht. Einige Kliniken haben sich beispielsweise auf bestimmte Krankheitsbilder, wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Verbrennungen und chirurgische Kindernotfälle spezialisiert.
Es bestehen daher Überlegungen in ländlichen Gebieten bodengebundenen Systeme zugunsten der Luftrettung aufzugeben oder die Einsatzkoordinierung von ärztlichem Notdienst und Notfallrettung zu kombinieren. Ob zukünftig in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte die Luftrettung alternativ zu bodengebundenen Rettungsdienst sinnvoll eingesetzt werden kann, wird durch das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekts PrimAIR untersucht.
Einsatzmittel
Hubschrauber
Folgende Begriffe sind für den Hubschraubereinsatz in den DIN definiert:
· Rettungshubschrauber (RTH): Ein zur Durchführung von Primäreinsätzen im Rettungsdienst für notfallmedizinische Aufgaben ausgerüsteter und ausgestatteter Hubschrauber. Er führt auch Sekundäreinsätze im regionalen Bereich durch. Als RTH werden vorwiegend EC/H135 oder Hubschrauber der BK117-Familie eingesetzt.
· Intensivtransporthubschrauber (ITH): Ein für den Transport intensivüberwachungs- und intensivpflichtiger Patienten ausgerüsteter und ausgestatteter Hubschrauber. In Ausnahmefällen kann er auch für die Durchführung von Primäreinsätzen von der Leitstelle herangezogen werden. In Deutschland werden hierzu u. a. überwiegend Hubschrauber der BK117-Familie eingesetzt.
Weitere Formen von medizinisch ausgestatteten Hubschraubern sind:
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Großraum-Rettungshubschrauber (GRH): primär für militärische Einsätze gedacht, aber auch bei zivilen Katastrophen und Großunfällen einsetzbar |
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Notarzteinsatzhubschrauber (NEH), kleinerer Hubschrauber-typ, der verringerte Ausrüstung mit sich führt, dient nur der schnellen Zubringung eines Notarztes, vergleichbar einem Notarzteinsatzfahrzeug. Es wird zurzeit deutschlandweit nur ein NEH eingesetzt. |
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Als Ambulanzhubschrauber (AHS) werden in der Regel Hubschrauber bezeichnet, welche im Regelfall für kommerzielle Luftfahrtdienstleister im Einsatz sind und ständig oder bei Bedarf eine medizinische Ausstattung erhalten können. Aufgrund ggf. erforderlicher Umrüstzeiten und nicht genormter Charakteristika werden AHS im Regelfall eingesetzt, um Nicht-Notfallpatienten luftgebunden zu verlegen. Da dies nicht Teil der Notfall-Luftrettung als Bestandteil des Rettungsdienstes ist, werden die AHS aber oftmals nicht als Bestandteil der Luftrettung gewertet. Sie sind auch nicht Teil der öffentlich-rechtlichen Luftrettung Deutschlands. Medizinische Fachgremien (z. B. Konsens-gruppe Luftrettung des Ausschusses „Rettungswesen“) sehen keine medizinische Notwendigkeit für AHS-Einsätze und lehnen deren Vorhaltung deswegen ab. |
Flugzeuge
Ein Rettungsflugzeug (auch Sanitätsflugzeug oder Ambulanzflugzeug genannt) ist ein speziell ausgerüstetes Flugzeug, mit dem Verletzte oder Kranke z. B. aus dem Ausland zurück ins Heimatland geflogen werden können. Hauptsächlich werden diese von Verkehrswachten wie der ADAC Luftrettung, der DRF Luftrettung (DRF), FAI rent-a-jet (FAI) oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben. Daneben verfügt auch die Bundeswehr bzw. die Luftwaffe über entsprechende Flugzeuge.
Finanzierung
Die Finanzierung wird in Verträgen mit dem Bundesland und den Kostenträgern (Krankenkassen) geregelt. Investitionskosten für Infrastruktur und die Kosten des Flugbetriebes, die medizinische Besatzung und Einsätze werden von den Kostenträgern (in der Regel Krankenkassen) zum größten Teil getragen. Patienten entstehen für die Inanspruchnahme des Rettungsmittels grundsätzlich keine Kosten (Ausnahme: Selbstzahler).
Funkrufnamen
Die BOS-Rufnamen der Intensivtransport-hubschrauber wurden mittlerweile vereinheitlicht. Daher wechselte beispielsweise der ITH München seinen Namen von SAMA 78/1 über ITH München zum jetzt offiziellen Christoph München.
Die Hubschrauber der öffentlich-rechtlichen Luftrettung tragen in Deutschland grundsätzlich einen Christoph-Rufnamen, nach dem Schutzheiligen der Reisenden, Christophorus. Im Gegensatz zu den Rettungshubschraubern sind die Intensiv-transporthubschrauber nicht durchnummeriert, sondern tragen nach dem Rufzeichen Christoph den jeweiligen Namen des Bundeslandes, in dem sie stationiert sind. Bei mehr als einem ITH im Land steht stattdessen der Name des Stationierungsortes oder der Region (z. B. Christoph Westfalen, Christoph Nürnberg, Christoph Hessen). In Baden-Württemberg sind nach Landesbestimmung alle Hubschrauber der Luftrettung sogenannte Dual-Use-Hubschrauber. Daher tragen sie „Christoph“ plus Nummer. Die Bezeichnungen Christoph Halle, Christoph Sachsen-Anhalt, Christoph Leipzig passen als Besonderheit nicht in diese Systematik. Die Namensgebung ist insbesondere auf die Entstehungsgeschichte zurückzuführen. Seit Anfang Juli 2012 trägt der Hubschrauber Christoph Leipzig den BOS-Funkrufnamen Christoph 63, da er nach Landesbestimmungen kein ITH ist.
Betreiber
Derzeit gibt es 89 Rettungshubschrauber-Stationen in Deutschland. Die meisten davon sind in die primäre Luftrettung eingebunden. Das bedeutet, dass sie hauptsächlich sowohl als schneller Notarzt-Zubringer und Ersatz eines Notarzt-Einsatzfahrzeugs genutzt werden, jedoch auch Patiententransporte durchführen können, wenn zum Beispiel eine weiter entfernte Spezialklinik angeflogen werden muss oder kein Rettungswagen vorhanden ist. Die Intensiv-Transport-Hubschrauber sowie weitere Hubschrauber, wie etwa die des SAR-Dienst der Bundeswehr, haben nicht die Primärluftrettung als offiziellen vorrangigen Auftrag, können aber in der Regel auch dazu genutzt werden, wenn erforderlich.
Luftrettungs-Stationen
Anzahl |
Stand-orte |
Betreiber[ |
|
35 |
33 |
ADAC Luftrettung gGmbH |
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12 |
12 |
Bundesministerium des Innern (mit für den Katastrophenschutz beschafften Hubschraubern) |
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30 |
28 |
DRF Luftrettung; inkl. drei Station der ehem. HSD Luftrettung und fünf Stationen der ehem. HDM Luftrettung gemeinnützige GmbH |
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5 |
5 |
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2 |
2 |
SAR-Dienst der Bundeswehr Marine Search and Rescue |
|
4 |
3 |
SAR-Dienst der Bundeswehr Heer Search and Rescue |
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88 |
83 |
|
|
Stand: Oktober 2018 |
Stützpunkte
Nicht aufgenommen sind die Standorte Christophorus Europa 3 in Suben und Lifeliner Europa 4 in Groningen, dessen Flugbetrieb von der Medical Air Assistance des niederländischen Automobilclubs ANWB für die ADAC Luftrettung durchgeführt wird.